Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI 

Julias Fürsorge ist eine anerkannte Beratungsstelle und darf die Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI für Sie und mit Ihnen gemeinsam durchführen.

Wer zuhause gepflegt wird und/oder Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. Hierauf weist Sie in der Regel Ihre Krankenkasse/Pflegekasse hin. Die Pflegeberatung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und hilft, pflegende Angehörige in schwierigen Situationen zu unterstützen oder noch nicht abgerufene Leistungen zu nutzen.

Der Beratungsbesuch findet im gewohnten Umfeld der eigenen vier Wände statt und wird durch eine Pflegefachkraft von Julias Fürsorge geführt. Hierzu stehen einige Mittel und finanzielle Möglichkeiten bereit, über die wir Sie gerne innerhalb der Beratung aufklären. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Beratungsbesuch Kosten

Die Kosten für die Beratung werden von der Pflegekasse übernommen, da der Beratungseinsatz als Leistung der Pflegeversicherung gilt. 

REGELMÄSSIGE BERATUNGSEINSÄTZE

Die Beratungseinsätze müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Zunächst weist Ihre Pflegekasse Sie postalisch darauf hin. Im Zuge dieser Nachricht werden wir auch gerne direkt einen Termin mit Ihnen vereinbaren. 

Die Intervalle sind folgendermaßen vorgesehen:

  • Pflegegrad 2 und 3: pro Halbjahr muss eine Beratung durchgeführt werden
  • Pflegegrad 4 und 5: pro Vierteljahr muss eine Beratung durchgeführt werden

Bei Pflegegrad 1 muss kein regelmäßiger Beratungseinsatz stattfinden. Sie haben allerdings das Recht, bei Bedarf eine Beratung pro Jahr zu erhalten. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns oder Ihrer Pflegekasse auf.


Wurden Sie bereits von Ihrer Pflegekasse angeschrieben oder zu einer Pflegeberatung aufgefordert ? Bitte kontaktieren Sie uns, wir sind gern für Sie da. 

02582 669690