Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI 

in Freckenhorst

Wir von Julias Fürsorge führen die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI im gesamten Kreis Warendorf durch. Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Pflegeversicherung, geben praktische Tipps und helfen Ihnen, die häusliche Versorgung bestmöglich zu gestalten. 

In Freckenhorst führen wir von Julias Fürsorge die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durch. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, beantworten Ihre Fragen rund um die Pflegeversicherung und geben praktische Tipps, damit die häusliche Pflege für Sie oder Ihre Angehörigen optimal gestaltet wird. 

So läuft der Beratungsbesuch ab:

Termin nach Ihrem Zeitplan: Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin, der für Sie am besten passt – flexibel und unkompliziert.
Vor Ort oder digital: Die Beratung erfolgt in der Regel bei Ihnen zuhause. Ab dem zweiten Beratungsbesuch ist auf Wunsch auch eine Beratung per Video möglich.
In aller Ruhe: Die Beratung dauert in der Regel 30–45 Minuten – genug Zeit, um auf alle Ihre Fragen einzugehen.
Individuell & verständlich: Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.
✅ Nachweise & Formulare: Wir kümmern uns um alle notwendigen Nachweise und Formulare und übermitteln diese direkt an Ihre Pflegekasse.

Beratungsbesuch Kosten

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für Sie und Ihre Angehörigen kostenfrei. Als anerkannte Beratungsstelle übernehmen wir die Organisation und Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. 

💡 Gut zu wissen

Damit Ihr Pflegegeld weiterhin in voller Höhe erhalten bleibt, sollten die Beratungstermine regelmäßig wahrgenommen werden. Erfolgen diese nicht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Einzelfall auch einstellen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, alle Termine rechtzeitig zu planen und unkompliziert zu vereinbaren.  

REGELMÄßIGE BERATUNGSEINSÄTZE

Damit Sie stets gut beraten und unterstützt sind, finden die Beratungseinsätze in regelmäßigen Abständen statt. Ihre Pflegekasse informiert Sie in der Regel per Post, und wir helfen Ihnen gerne, direkt einen passenden Termin zu vereinbaren. Sollte ein Beratungstermin einmal überfällig sein oder verpasst worden sein, helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell, diesen nachzuholen. 

Häufigkeit der Beratungsbesuche nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: pro Halbjahr muss eine Beratung durchgeführt werden
  • Pflegegrad 4 und 5: pro Vierteljahr muss eine Beratung durchgeführt werden

Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig – auf Wunsch können Sie einmal im Halbjahr eine Beratung erhalten.


Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt einen Termin vereinbaren? Wir sind gerne für Sie da! 

02582 669690

Pflegeberatung im Kreis Warendorf