Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI 

in Ennigerloh

Wir von Julias Fürsorge begleiten Sie in Ennigerloh bei den Beratungsbesuchen nach §37.3 SGB XI. Mit Rat und Tat beantworten wir Ihre Fragen zu Pflegeversicherung, Pflegegraden und häuslicher Versorgung. 

Wer zuhause gepflegt wird oder Pflegegeld erhält, hat Anspruch auf regelmäßige Beratungsgespräche. Ab Pflegegrad  2 sind diese gesetzlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 1 können Sie die Beratung freiwillig einmal pro Jahr kostenfrei nutzen.
Die Pflegeberatung unterstützt Sie dabei, Ihre häusliche Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und alle zustehenden Leistungen optimal zu nutzen. 

So läuft der Beratungsbesuch ab:

Termin nach Ihrem Zeitplan: Wir finden gemeinsam einen Termin, der für Sie am besten passt – flexibel und unkompliziert.
Vor Ort oder digital: Die Beratung erfolgt bequem bei Ihnen zuhause oder auf Wunsch digital per Video, ganz wie es für Sie am angenehmsten ist.
In aller Ruhe: Die Beratung dauert in der Regel 30–45 Minuten – genug Zeit, um auf alle Ihre Fragen einzugehen.
Individuell & verständlich: Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.
Formulare & Abwicklung: Wir füllen die erforderlichen Formulare für Sie aus und kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

Beratungsbesuch Kosten

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für Sie und Ihre Angehörigen kostenfrei. Als anerkannte Beratungsstelle übernehmen wir die Organisation und Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. 

💡 Gut zu wissen

Verpassen Sie keine Fristen! Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungstermine nicht wahrgenommen werden, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden. Wir helfen Ihnen daher gerne, die Termine rechtzeitig zu planen und zu vereinbaren.

REGELMÄßIGE BERATUNGSEINSÄTZE

Damit Sie und Ihre Angehörigen stets gut unterstützt sind, finden die Beratungseinsätze in regelmäßigen Abständen statt. Ihre Pflegekasse informiert Sie in der Regel per Post, und wir helfen Ihnen gerne, direkt einen passenden Termin zu vereinbaren. 

Häufigkeit Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: pro Halbjahr muss eine Beratung durchgeführt werden
  • Pflegegrad 4 und 5: pro Vierteljahr muss eine Beratung durchgeführt werden

Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig – auf Wunsch können Sie einmal im Jahr eine Beratung erhalten.


Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt einen Termin vereinbaren? Wir sind gerne für Sie da! 

02582 669690

 Pflegeberatung im Kreis Warendorf und Münster