Kostenübernahme

Transparent und übersichtlich

Viele unserer Leistungen können ganz oder teilweise von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden. Wir von Julias Fürsorge beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei der Antragstellung – unkompliziert und persönlich

Leistungen der Pflegekasse

Bei Vorliegen eines Pflegegrades (1–5) können Sie verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. 

Leistungen der Pflegekassen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Entlastungsleistung (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Verhinderungspflege, inklusive Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Pflegegeld (monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 €
Umwandlungsanspruch des Sachleistungsbetrages (max. 40%) 318,40 € 598,80 € 743,60 € 919,60 €
Pflegesachleistung, häusliche Pflege 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (HiP) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (pro Kalenderjahr) 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €

* Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und regionale Abweichungen vorbehalten. Stand Januar 2026

Anteiliges Pflegegeld einfach berechnen

Berechnen Sie Ihr anteiliges Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder der Umwandlung von bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags.

Pflegegeldrechner 2026

Anteiliges Pflegegeld einfach berechnen

Haftungsausschluss
Die Berechnungen dienen ausschließlich zur unverbindlichen Information. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Entscheidungen des zuständigen Kostenträgers (z. B. Pflegekasse oder Versicherung).

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Auch ohne Pflegegrad kann eine Kostenübernahme möglich sein.

Wann übernimmt die Krankenkasse?

  • Medizinische Reha oder Kur 

  • Schwangerschaft und Entbindung 

  • Ambulante Operation oder ambulante Krankenhausbehandlung

  • Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit

  • Krankenhausaufnahme oder stationäre Behandlung 

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe (§ 38 SGB V oder §24h SGB V). Die Krankenkasse entscheidet über Umfang und Dauer der Kostenübernahme.

Fragen zur Kostenübernahme 

Was bedeutet der Umwandlungsanspruch? 

Mit dem Umwandlungsanspruch können Sie bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nutzen, z. B. Betreuung oder Hilfe im Haushalt.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Pflegesachleistungen oder den Umwandlungsanspruch nutze? 

Ja. Das Pflegegeld wird im gleichen prozentualen Umfang gekürzt, wie Pflegesachleistungen oder der Umwandlungsbetrag genutzt werden.
Beispiel: Werden 30 % genutzt, reduziert sich das Pflegegeld ebenfalls um 30 %. 

Was ist die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) ? 

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, z. B. wegen Urlaub, Eigenen Terminen oder Krankheit. In dieser Zeit kann die Pflege durch eine andere Person oder einen Pflege- bzw. Betreuungsdienst übernommen werden. 


Sie haben noch Fragen zur Kostenübernahme?
Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.