Kostenübernahme 

Kostenübernahme – transparent und unkompliziert

Viele unserer Leistungen können ganz oder teilweise von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden. Wir von Julias Fürsorge beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei der Antragstellung – unkompliziert und persönlich.

Leistungen der Pflegekasse

Bei Vorliegen eines Pflegegrades (1–5) können Sie verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. 

Leistungen der Pflegekassen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Entlastungsleistung (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Verhinderungspflege, inklusive Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Pflegegeld (monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 €
Umwandlungsanspruch des Sachleistungsbetrages (max. 40%) 318,40 € 598,80 € 743,60 € 919,60 €
Pflegesachleistung, häusliche Pflege 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (HiP) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (pro Kalenderjahr) 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €

* Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und regionale Abweichungen vorbehalten. Stand Januar 2026

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Auch ohne Pflegegrad kann eine Kostenübernahme möglich sein.

Wann übernimmt die Krankenkasse?

  • Medizinische Reha oder Kur 

  • Schwangerschaft und Entbindung 

  • Ambulante Operation oder ambulante Krankenhausbehandlung

  • Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit

  • Krankenhausaufnahme oder stationäre Behandlung 

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe (§ 38 SGB V oder §24h SGB V). Die Krankenkasse entscheidet über Umfang und Dauer der Kostenübernahme.